Städtebauförderung des Bundes und der Länder

Mit dem Programm "Soziale Stadt" (seit 2020 umbenannt in "Sozialer Zusammenhalt") unterstützt der Bund seit 1999 die städtebauliche Aufwertung und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in benachteiligten Stadt- und Ortsteilen. Das Programm widmet sich einer komplexen Aufgabe. Es verknüpft bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Stadtteil. Die Gebiete unterschiedlicher Größe liegen sowohl sind vor allem durch Großwohnsiedlungen oder historische Ortsteile charakterisiert

Im Vordergrund stehen städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, die Infrastruktur und die Qualität des Wohnens. Es ist vorrangiges Ziel, in dem betreffenden Stadtteil den sozialen Zusammenhalt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Kommunen werden deshalb unterstützt, auf mehr Generationengerechtigkeit sowie familienfreundliche, altersgerechte und die Willkommenskultur stärkende Infrastrukturen hinzuwirken. Die Investitionen sind für viele ergänzende sozial-integrative Maßnahmen eine wesentliche Voraussetzung. So bieten Stadtteilzentren, Bürgerhäuser, Plätze usw. erst den notwendigen Raum, an dem sich das Zusammenleben im Stadtteil entfalten und Nachbarschaften gestärkt werden können.

Darüber hinaus setzt die Festlegung eines Programmgebietes in den Kommunen einen wichtigen Impuls, um fachämterübergreifend gemeinsame Lösungsstrategien zu entwickeln. Es werden Partner aus Wirtschaft und Gesellschaft wie z. B. (Bürger-)Stiftungen, Ehrenamt, Freiwilligendienste und Unternehmen eingebunden. Die Koordinierung der Maßnahmen und die Aktivierung der Bewohnerschaft übernimmt das vor Ort eingesetzte Stadtteilmanagement. Diese Aufgabe im Stadtteil und deren Mittlerfunktion zwischen Gesamtstadt und Stadtteil ist von essentieller Bedeutung. Genauso wichtig ist die Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen in der Sozialen Stadt als qualitätsfördernde und Identität stiftende Maßnahme.

Quelle: vgl. www.städtebauförderung.info

60% der Kosten erhält die Landeshauptstadt Stuttgart durch Fördermittel aus dem Programm von Bund und Land, bei einem Eigenanteil von 40%.

 

Es gibt in Stuttgart folgende weitere Soziale Stadt-Gebiete (laufend):

Stuttgart-Hallschlag, seit 2007 www.zukunft-hallschlag.de
Stuttgart-Neugereut, seit 2008 www.stuttgart-neugereut.de
Stuttgart-Gablenberg, seit 2014 www.soziale-stadt-gablenberg.de
Stuttgart-Dürrlewang, seit 2015 www.stuttgart-duerrlewang.de